Weiterbildung
Für Gütertransporte ist seit dem 1. September 2014 in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch, für den Personentransport ist dies seit dem 1. September 2013 der Fall. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Für Firmen besteht die Möglichkeit Gruppenkurse zu buchen, schreiben sie uns direkt im Kontaktformular an.
Besuchen Sie bei uns ein Weiterbildungstag. Ein Tag kostet 240.- Sfr inkl. Mittagessen und Sari Bestätigung. Schauen sie sich unsere Weiterbildungsangebote an.
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Fünf Tage in fünf Jahren
Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden. Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.